Statuten des Turnvereins Qberdorf
Name und Sitz
Art. 1
Der Turnverein Oberdorf, gegründet am 17. August 1889 ist ein Verein im Sinne von Art.SOff. des ZGB.
Art. 2
Rechtsdomizil des Turnvereins ist Oberdorf.
Zweck
Art. 3
Der Turnverein Oberdorf bezweckt:
- die allseitige körperliche Ausbildung seiner Mitglieder
- die Verbreitung des Turnens
- die Pflege der Kameradschaft unter seinen Mitgliedern
Art. 4
Er ist politisch und konfessionell neutral
Art. 5
Der Turnverein ist Mitglied des Bezirksturnverbandes Waldenburg sowie des Baselbieter Turnverbandes, deren Statuten, Reglemente und Verträge er sich unterstellt. Als solcher gehört er ebenfalls dem Schweizerischen Turnverband an.
Art. 6
Der Turnverein haftet mit seinem ganzen Vermögen, sofern es nicht in Spezialfonds besonderen Zwecken gewidmet ist. Eine persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen (ausgenommen bei strafbaren Handlungen).