Statuten des Turnvereins Qberdorf

Name und Sitz

Art. 1

Der Turnverein Oberdorf, gegründet am 17. August 1889 ist ein Verein im Sinne von Art.SOff. des ZGB.

Art. 2

Rechtsdomizil des Turnvereins ist Oberdorf.

Zweck

Art. 3

Der Turnverein Oberdorf bezweckt:

- die allseitige körperliche Ausbildung seiner Mitglieder

- die Verbreitung des Turnens

- die Pflege der Kameradschaft unter seinen Mitgliedern

Art. 4

Er ist politisch und konfessionell neutral

Art. 5

Der Turnverein ist Mitglied des Bezirksturnverbandes Waldenburg sowie des Baselbieter Turnverbandes, deren Statuten, Reglemente und Verträge er sich unterstellt. Als solcher gehört er ebenfalls dem Schweizerischen Turnverband an.

Art. 6

Der Turnverein haftet mit seinem ganzen Vermögen, sofern es nicht in Spezialfonds besonderen Zwecken gewidmet ist. Eine persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen (ausgenommen bei strafbaren Handlungen).