Revisoren

Art. 41

Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung des Turnvereins, allfälliger Spezialfonds und Kassen von Kommissionen und erstatten Bericht zu handen der Vereinsversammlung.

Finanzen

Art. 42

Die Einnahmen des Turnvereins bestehen aus den:

a) durch die Vereinsversammlung festgelegten Mitgliederbeiträge.

b) freiwilligen Beiträgen und Geschenke. c)

Reingewinn aus turnerischen Aufführungen und anderen Anlässen.

d) Zinsen und Kapitalien

Art. 43

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich eingezogen. Der Vorstand kann auf begründetes Gesuch Mitglieder vorübergehend den Beitrag ganz oder teilweise erlassen. Aktive, Männerriege, Passive und Jugendliche bezahlen einen Jahresbeitrag. Die Höhe der effektiven Beiträge wird jährlich durch die Vereinsversammlung festgelegt. Nach oben werden die Jahresbeiträge wie folgt begrenzt:

Maximal:

Fr. 180.-- für Aktive

Fr. 160.- für Männerriege

Fr. 50.- für Jugendliche

Fr. 50.- für Passive

Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in den Verein.