Art. 34

Der Präsident:

- leitet den Verein

- vertritt den Verein nach aussen

- zeichnet alleine A

Art. 35

Der Oberturner

- besucht die Obertumerkurse, um mit allen turnerischen Fragen und ihrer Entwicklung vertraut zu sein.

- ist verantwortlich für den Turn- und Trainingsbetrieb des gesamten Vereins.

- koordiniert alle turnerischen Angelegenheiten sowie Trainings- und Wettkampffragen innerhalb des Turnvereins.

- legt der Vereinsversammlung ein Jahresprogramm vor.

- zeichnet bei Verhinderung des Präsidenten mit dem Aktuar oder Kassier zu zweien rechtsverbindlich.

Art. 36

Der Aktuar

- führt die Protokolle der Vereins- und Vorstandssitzungen sowie Turnstände.

- verwaltet das Archiv

- zeichnet bei Verhinderung des Präsidenten mit dem Oberturner oder dem Kassier zu zweien rechtsverbindlich.

- führt die Kartei

Art. 37

Der Kassier

- leitet das Rechnungs- und Versicherungswesen.

- besorgt die Einzüge der Mitgliederbeiträge.

- ist für die Verwaltung des Vermögens verantwortlich.

- Legt der Vereinsversammlung jährlich eine Abrechnung vor, die vorher durch die Revisoren zu prüfen ist.

- Zeichnet bei Verhinderung des Präsidenten mit dem Oberturner oder dem Aktuar zu zweien rechtsverbindlich.

Art. 38

Der Materiatverwalter

- führt ein Verzeichnis über sämtliches Vereinsmaterial und ist Verantwortlich für dessen Pflege.

- berichtet an der Vereinsversammlung darüber.

Art. 39

Die Riegenleiter sind gehalten, die Ausbildungskurse in ihrer Sparte zu besuchen.

Art. 40

Durch den Verein entschädigte Kursteilnehmer verpflichten sich ihre Funktion während mindestens 3 Jahren auszuüben, ansonsten eine anteilsmässige Rückzahlung verlangt werden kann.