Archiv

Art. 60

Sämtliche Vereinsakten: Protokolle, Berichte, Korrespondenzen, Vereinsrechnungen usw. werden im Vereinsarchiv aufbewahrt.

Art. 61

Die Mitglieder des Vorstandes sind gehalten, ihr Aktenmaterial nach Weisung des Aktuars zubanden des Vereinsarchivs abzugeben.

Publikationen

Art. 62

Der Vorstand erhält die offiziellen Publikationen der übergeordneten Turnverbände auf Kosten des Vereins.

Revisionsbestimmungen

Art. 63

Einzelne Artikel oder eine Totalrevision der Statuten können durch die Vereinsversammlung mit 2/3 Mehrheit geändert werden.